KAGB-Immobilienfonds folgen den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), das im Mai 2013 eingeführt wurde, um den Schutz der Anleger zu stärken.
Immobilienfonds im Überblick
Immobilienfonds sind Sondervermögen, die von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet werden und einen Großteil des eingeworbenen Kapitals in Immobilien investieren. Es gibt offene und geschlossene Immobilienfonds. Beide ermöglichen es Anlegern, mit vergleichsweise kleinen Beträgen Anteile an Immobilienvermögen zu erwerben. Der Hauptunterschied besteht darin, dass offene Fonds ohne festgelegtes Limit Geld von Anlegern einsammeln und es in eine Vielzahl von Immobilien investieren, während geschlossene Fonds einen vorher festgelegten Betrag von Anlegern sammeln, um diesen in ein bestimmtes Objekt zu investieren. Nach Erreichen des Zielbetrags werden bei geschlossenen Fonds keine weiteren Anleger mehr aufgenommen. Offene Fonds hingegen können kontinuierlich Geld von neuen Anlegern aufnehmen und dieses in zusätzliche Immobilien investieren. Die Mindestanlagesumme für geschlossene Fonds liegt in der Regel im Bereich von mehreren Tausend Euro, während bei offenen Fonds oft schon mit Beträgen ab 50 EUR investiert werden kann.
Entwicklung und Unterschiede bei Immobilienfonds
Nach einigen Skandalen bei offenen Immobilienfonds wurde darüber nachgedacht, diese Anlageform abzuschaffen. Stattdessen wurden im Rahmen des KAGB die Regeln verschärft, um sie beizubehalten. Dies ermöglicht es Anlegern, sowohl in geschlossene als auch in offene Immobilienfonds zu investieren. Die Wertentwicklung von Immobilienfonds ist im Allgemeinen moderat, aber relativ stabil, mit durchschnittlichen jährlichen Erträgen von 3-5 Prozent. Im Vergleich zu Aktienfonds sind sie weniger volatil und derzeit ertragreicher als Renten- oder Geldmarktfonds. Daher sind sie eine beliebte Wahl für professionelle und private Anleger.
Die Rolle des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB)
Das KAGB dient in erster Linie dem Schutz der Privatanleger. Es regelt die Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaften, die die Investmentfonds verwalten, und wurde eingeführt, um Lehren aus vergangenen Skandalen zu ziehen. Es legt fest, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Verwaltung des Investmentvermögens identifizieren und im Interesse der Anleger vorbeugen müssen. Das Gesetz enthält auch klare Regeln für Liquiditäts- und Risikomanagement, um Probleme wie fehlende Liquidität in der Vergangenheit zu verhindern. Das KAGB setzt außerdem klare Eigenkapitalanforderungen für die Fonds fest.
Keine Investition ohne Risiko
Trotz der strengeren Regeln im KAGB ist jede Anlage in Immobilienfonds nicht ohne Risiko. Das Gesetz kann nicht alle Risiken beseitigen, insbesondere für Fonds, die vor seinem Inkrafttreten existierten. Anleger müssen eigenverantwortlich handeln und den Verkaufsprospekt sorgfältig prüfen. Jeder Investmentfonds ist verpflichtet, einen Verkaufsprospekt zu erstellen und diesen auf Verlangen kostenlos auszuhändigen.
Prospekthaftung und Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt ist eine entscheidende Informationsquelle für Anleger und unterliegt strengen Vorschriften hinsichtlich Form und Inhalt. Im Falle von unvollständigen oder falschen Angaben im Prospekt haften fast alle Personen, die für den Immobilienfonds verantwortlich sind. Der Verkaufsprospekt muss vor der Veröffentlichung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prüfung vorgelegt werden. Die BaFin prüft formale Vorschriften, während die inhaltliche Richtigkeit nicht in ihre Zuständigkeit fällt. Aufgrund der weitreichenden Prospekthaftung können sich seriöse Emittenten keine unrichtigen Angaben im Prospekt erlauben. Ansprüche aus der Prospekthaftung verjähren in der Regel nach 3 Jahren.
KAGB-Immobilienfonds als Kapitalanlage
Trotz einiger Krisen in der Vergangenheit gelten Immobilienfonds als solide Kapitalanlage, insbesondere seit dem Inkrafttreten des KAGB. Der Anleger ist besser vor vermeidbaren Verlusten geschützt, obwohl das Investment nicht gänzlich ohne Risiko ist. Eine sorgfältige Prüfung des Verkaufsprospekts ist unabdingbar. Seriöse Emittenten sind durch die Prospekthaftung motiviert, genaue Angaben zu machen. Ein seriöser KAGB-Immobilienfonds ist heutzutage sicherer als in der Vergangenheit und bietet eine gute Möglichkeit zur Diversifizierung in einem Portfolio. Das Risiko ist vergleichsweise überschaubar, und die Erträge sind kontinuierlich.
Fazit
Ein gut ausgewählter KAGB-Immobilienfonds kann eine sinnvolle Ergänzung für jedes Portfolio sein. Mit einer stabilen Wertentwicklung und soliden Erträgen bieten sie einen Ausgleich zu volatileren Anlagen wie Aktienfonds. Derzeit sind die Erträge im Vergleich zu Renten- oder Geldmarktfonds attraktiver. Bei sorgfältiger Auswahl und Prüfung ist das Risiko vergleichsweise gering. Die Entscheidung für offene oder geschlossene Fonds hängt von persönlichen Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten ab. Mit der Beachtung der Prospekthaftung und einer gründlichen Prüfung des Verkaufsprospekts können Anleger langfristig von stabilen Erträgen profitieren und gleichzeitig in Immobilien investieren, ohne sich um die Verwaltung kümmern zu müssen.