Nießbrauch (oder in der deutschen Rechtschreibung Niessbrauch) ist ein zivilrechtliches Institut, das einer Person (dem Nießbraucher) das Recht gibt, den Nutzen aus einem anderen Eigentum zu ziehen, ohne das Eigentum selbst zu besitzen. Dies ist häufig bei Immobilien der Fall, kann aber auch für andere Vermögenswerte gelten.
Im Kontext von Immobilien bedeutet dies, dass der Nießbraucher das Recht hat, in einem Haus zu leben oder die Mieteinnahmen aus einer vermieteten Immobilie zu beziehen, obwohl das Eigentum bei einer anderen Person (dem Eigentümer) liegt.
Der Nießbraucher hat dabei die Pflicht, die Substanz der Sache zu erhalten, d.h., er muss die Immobilie in einem guten Zustand halten und darf nichts tun, was ihren Wert mindert. Die Kosten für die Instandhaltung und Reparaturen der Immobilie müssen im Allgemeinen vom Nießbraucher getragen werden, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnlich große Instandsetzungen.
Ein Nießbrauch kann durch einen Vertrag, ein Testament oder eine gerichtliche Entscheidung eingeräumt werden und endet in der Regel mit dem Tod des Nießbrauchers, es sei denn, es wurde eine andere Befristung vereinbart. Nach Beendigung des Nießbrauchs erhält der Eigentümer die volle Kontrolle über die Immobilie zurück.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Nießbrauch in der Rechtspraxis von Land zu Land variieren kann, und es ist ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren, um ein vollständiges Verständnis der Rechte und Pflichten in Ihrer speziellen Situation zu erhalten.